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Der beste Bildungsweg für mein Kind

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Das bayerisches Schulsystem 2023

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Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können
es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Daher ist es notwendig, dass Sie hierüber schon im Vorfeld informiert werden. So können Sie auch als berufstätige Eltern für den Fall, dass ein witterungsbedingter Unterrichtsausfall notwendig ist, bereits Vorkehrungen treffen.

Die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall muss meist kurzfristig getroffen
werden.

Zuständig für diese Entscheidung ist eine lokale Koordinierungsgruppe, bestehend aus:
- Herrn Walter Bergmaier, Leiter des Sachgebietes Öffentliche Sicherheit/Ordnung (SG 31) am
Landratsamt Straubing-Bogen
- Herrn Heribert Ketterl, Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im
Landkreis Straubing-Bogen
- Im Vertretungsfalle Herrn Konrad Rieder, stellv. Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der
Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen
- Frau Stefanie Aumer, Leiterin der Abteilung 3 am Landratsamt Straubing - Bogen

Diese Gruppe entscheidet im Ernstfall gegen 4.30 Uhr am Morgen auf der Basis der Berichte des
Straßendienstes des Landratsamtes Straubing-Bogen über einen Unterrichtsausfall in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen. Die Entscheidung ist für die staatlichen Schulen aller Schularten gültig.

Falls Unterricht ausfällt, wird dies per Internet an alle angeschlossenen Radiosender übermittelt, so dass Sie als Eltern ab spätestens 6.00 Uhr per Radiodurchsagen informiert werden. Parallel dazu werden durch
Sammel-sms und Sammel-mail alle Schulleitungen, Hausmeister, Busunternehmen, bzw. Busfahrer
unterrichtet.

Die letzte Entscheidung, ob vor Ort Straßen befahrbar sind oder nicht, trifft immer der Busunternehmer/
Busfahrer. Das heißt, wenn Unterrichtsausfall nicht generell angeordnet ist, einzelne Busse
aber ihre Wartestellen nicht anfahren können, sind die Kinder aufgefordert nach einer Wartezeit von max.
30 Minuten nach Hause zu gehen.

Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten
(siehe KWMBl Nr. 15/2010). Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist pädagogische Betreuung gewährleistet.

Bei sich abzeichnenden Witterungsproblemen (z.B. Orkanwarnung) ist in der Regel davon auszugehen,
dass bereits am Vortag eine Entscheidung auf überörtlicher Ebene (Kultusministerium, Regierung)
getroffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
und dem Wunsch auf einen unfallfreien Winter
Heike Tychsen, Schulleitung